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Einführung einer gemeinsamen elektronischen Gerichtsakte beschleunigen

Digitale Transformation

Noch immer ist der Stand der digitalen Aktenführung an den diversen Gerichten in Berlin und Brandenburg höchst unterschiedlich. Selbst wenn es elektronische Akten gibt, werden die Papierakten oft weiter mitgeführt. Dies führt insbesondere bei der Einbindung von Sachverständigen in Gerichtsverfahren zu Medienbrüchen und langen Verfahrensdauern. Letztere schaden der Wirtschaft und dem Vertrauen in den Rechtsstaat.

Derzeit werden noch Gerichtsakten per Post versandt. Gutachten werden tw. per E-Mail oder auf Datenträgern übersandt. Die Kommunikation mit den Sachverständigen erfolgt seitens der Gerichte regelmäßig noch schriftlich. Qualifizierte elektronische Signaturen o.ä. sind auch mangels klarer Vorgaben noch nicht weit verbreitet. Einheitliche, rechtskonforme Schnittstellen für die elektronische Einbindung von Sachverständigen in die Verfahren fehlen bislang.

Daher entwickelt jedes Gericht eigene Vorgaben und Prämissen, was bereits jetzt zu einer Zersplitterung in den Anforderungen an die Sachverständigen führt. Es bedarf daher schnell einer einheitlichen Regelung für die Länder Berlin und Brandenburg (für alle Gerichtszweige) dazu, wie den Sachverständigen eine schnelle, rein elektronische Kommunikation mit den Gerichten (in beide Richtungen) ermöglicht wird. Die Kammern und Bestellungskörperschaften nach § 36 GewO können hierfür eingebunden werden.

Stefan Heiden bearbeitet am
Referenznr.: 2021-08861

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