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helmutop: Gute Nachbarschaft in Berliner Verfassung festlegen!

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

Es gibt zwar zur Zusammenarbeit vor allem in der Regionalplanung in jeder Himelsrichtung eine gemeinsame Stelle von den Ländern Berlin und Brandenburg zur Kooperation, aber die Wirklichkeit sieht ganz anders aus, So wird zum Beispiel seit 10 Jahren in Steglitz-Zehlendorf (S-Z) ein Neubaugebiet "geplant" - in Wrklichkeit werden Planungen des Grundstückseigentümers versucht umzusetzen. Dabei werden weder Belange der betroffenen Berliner Bevökerung berücksichtigt, noch gar das Umland in den Blick genommen oder gar beteiligt. Ein S-Z-Baustadtrat hat sogar vorgesehen, das Umland durch eine geschlossene Bebauung am Mauerstreifen abzukoppeln. Aktuell pkant die Gemeinde Großbeeren einen Ausbau der Osdorfer Straße seit Jahren, in S-Z ist bis heute nicht klar, wie der Anschluss von Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr an der hier 5 m breiten Osdorfer Straße in Berlin gestaltet werden kann. Zunächst hat man ins Auge gefasst, die dortige Kleingartenanlage zu beschneiden, da das "beplante" Grundstück dafür nicht zur Verfügung stünde. Mit solchen Argumenten wurde und wird "geplant".

Nur durch eine verfassungsmäßig festgeschriebene Zusammenarbeit kann ein solcher Unsinn von Anfang an verhindert werden, denn selbst Beschlüsse des Abgeordnetnenhauses werden vom Bezirk missachtet.

Ich bitte um eine Rückmeldung zu diesem Vorschlag. Mein Benutzername ist meine Mailadresse, Sie dürfen sie gerne benutzen.

 

 

 

 

 

 

helmutop bearbeitet am
Referenznr.: 2020-08758

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