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Wohnheime für die ältesten Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten nach Entlassung

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

Es gibt immer mehr weit im Rentenalter befindliche Strafgefangene und Sicherungsverwahrte, jedoch noch kein Konzept für den Lebensabend dieser Senioren nach ihrer Entlassung. Diese Menschen haben oftmals keine Familienangehörige mehr; die normalen Altenheime tun sich naturgeäß schwer mit dieser Klientel, auf die sie nicht angewiesen sind. Ich schlage daher vor, dass Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Konzept für derartige Wohneinrichtungen in 'ländlicher Umgebung' erarbeiten, damit dem absehbar steigenden Bedarf hier mit adequaten Mitteln begegnet werden kann. Hier könnten zudem Finanzmittel gespart werden - Wohnen in Berlin ist teuer - als auch sinnvolles Risikomanagement  betrieben werden - Schutz vor weiteren Straftaten durch Verhinderung von Obdachlosigkeit bei Ex-Straftätern. Gutachter fordern seit Jahren genau solche Unterbringungsformen für die Zeit nach der Entlassung und mahnen soche Lösungen an, doch Konsequenzen von politischer Seite hat es bisher nicht gegeben. Vielleicht ist jetzt die Zeit gekommen, hier Nägel mit Köpfen zu machen, denn so wie das Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung steigt auch das der Insassen von Haftanstalten. Berlin und Brandenburg sollten genug gemeinsame Interessen haben dieses Thema anzugehen und dabei Synergieeffekte auszunutzen.

A.Damantium erstellt am
Referenznr.: 2020-08747

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