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Gemeinschaftsgärten & Covid-19 (November 2020)

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz haben weitere Fragen zum Umgang mit den Einschränkung in der Covid-19-Pandemie in den Gemeinschaftsgärten erreicht.

Hierzu habe ich eine kurze Zusammenfassung wesentlicher Punkte auf Grundlage der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29. Oktober 2020 (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/) zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass sich diese Verordnung ändern kann. Es gilt natürlich die aktuell gültige Verordnung!

1. Grundsätzlich gilt, dass in allen Lebensbereichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sind.

2. Gemeinschaftsgärten dürfen im Sinne öffentlicher Freiräume geöffnet bleiben und unter Beachtung der bekannten Hygieneregeln benutzt werden (insb. Mindestabstand von 1,5m). Bei der Bewirtschaftung "gartenbaulicher Flächen" ist die sonst übliche Personenobergrenze im Freien aufgehoben. Für alle anderen Tätigkeiten/Aufenthalt nicht; daher ist sich dann an die Personenobergrenze nach §1 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung zu halten.

3. Freizeit-/Kultur-/Unterhaltungs-Veranstaltungen (z.B. Gartenparty, Filmvorführung) sind derzeit verboten; eine Mitgliederversammlung wäre aber bspw. möglich (siehe §6 Abs. 2a SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung). Diese ist im Freien bis 100 Personen sind möglich; darüber hinaus nicht (bis 30. Nov; gemäß § 6 Abs. 1 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung).

4. Dabei sind die Regeln zur Anwesenheitsdokumentation zu beachten (siehe §3 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung) und es muss ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellt werden (Ziele und Details siehe §2 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung).

5. Gastronomische Angebote (falls diese in Gemeinschaftsgärten vorhanden sind) dürfen nur Essen/Getränke zum Abholen anbieten (siehe § 7 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung), Außenbereiche dürfen für gastronomische Angebote nicht genutzt werden.

Bleiben Sie gesund!

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat Freiraumplanung und Stadtgrün, Toni Karge

mail toni.karge@senuvk.berlin.de tel 030 9025-1049

ToniKarge bearbeitet am
Referenznr.: 2020-07833

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