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Fußläufige Einzugsgebiete

Team 1

Sie schreiben: "Das auf fußläufige Einzugsgebiete ausgerichtetes System von Quartiersgaragen mit Mobilitätsstationen an strategischen Orten stützt das ÖPNV System durch lückenlose Mobilität von Tür zu Tür."

Bedeutet dies, dass es keine Parkplätze auf der Straße für die Anwohner und Besucher geben wird?

 

 

bln13129 bearbeitet am
Referenznr.: 2020-06383

Rückmeldung

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erstellt am

Antwort de Teams 1:

Ja, das ist richtig. Dies war auch eine Vorgabe an die Teams. Der ruhende Verkehr (= Parkplätze) wird über ein System von Quartiersgaragen organisiert, in denen auch Besucherstellplätze vorgesehen sind. Die Quartiersgaragen wurden von den Teams entwurfsabhängig verortet. Hier werden private Parkplätze und neue Mobilitätsangebote (z.B. Car-Sharing-Angebote) angeboten.

 

Es wird jedoch in jedem Fall barrierefreie, wohnungsnahe Parkplätze für mobilitäteingeschränkte Menschen geben. Auch die Andienung mit Not- und Rettungsfahrzeugen, für die Ver- und Entsorgung sowie Anlieferung (z.B. Geschäftslagen, Umzüge, einschl. Wohnungsnahes Ausladen von Bedarfsgütern etc.) wird ausreichend Verkehrsraum angeboten Ziel ist es Individualverkehre in den unmittelbaren Wohnlagen von Beginn an deutlich zu reduzieren. Dieses Anliegen und die in unserem Konzept angebotenen Lösungen werden zurzeit auch in anderen zukunftsgerichteten Quartiersentwicklungen in Berlin, Deutschland und anderen internationalen Städten planerisch umgesetzt.

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