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Verschiedene Formen und Stufen von Beteiligung

Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Pankow

In der Demokratie lassen sich verschiedene Formen der Beteiligung unterscheiden.

Erstens existieren repräsentative Formen durch Beteiligung an Wahlen in Parlamente.

Zweitens gibt es direkte Formen durch Beteiligung an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene (in Berlin: die Bezirksebene betreffend) und Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene (in Berlin: die Landesebene betreffend). Dabei treffen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar eine Entscheidung.

Drittens bestehen dialogorientierte konsultative Formen der Beteiligung, die in Pankow explizit gefördert werden sollen. Diese beinhalten die Bereitstellung von Informationen, den Austausch und das Abwägen von Argumenten aller am Prozess Beteiligten in Diskussionen und die Entwicklung von Empfehlungen.

Viertens gibt es demonstrierende oder protestierende Formen der Beteiligung, das heißt auch Beteiligung durch soziale Initiativen und Bewegungen sowie fünftens ehrenamtliche Formen durch bürgerschaftliches Engagement.

Die verschiedenen Formen von Beteiligung werden häufig auch miteinander kombiniert. Zur Klärung von Vorschlägen kann es zum Beispiel in Einzelfällen auch auf Initiative des Bezirks oder der Bevölkerung zu einer Kombination dialogorientierter Beteiligung mit direkter Beteiligung, das heißt mit Volksbegehren und Volksentscheid kommen.

Grundsätzlich gilt, dass die jeweilige Beteiligungsstufe vor und während des Beteiligungsprozesses klar kommuniziert wird, um den Beteiligten die Mitwirkungs- und Entscheidungsspielräume offenzulegen. Klar definierte Rahmenbedingungen führen zu realistischeren Erwartungen bei der Beteiligung. Die Stufe der Beteiligung muss je nach Beteiligungsgegenstand und Zielgruppe jeweils nachvollziehbar gewählt und begründet werden können.

AG.URBAN Moderation erstellt am
Referenznr.: 2019-05408

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