Kinder- und Jugendbeteiligung
Bei der Kinder- und Jugendbeteiligung gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Erwachsenenbeteiligung. Die bezirkliche Entwicklung betrifft die Zukunft und damit besonders Kinder und Jugendliche, sodass diese Perspektive bei Beteiligungsprozessen fester Bestandteil sein soll. Dafür sind Beteiligungsmethoden vorzusehen, die für Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters ansprechend und geeignet sind. Vorhandene Kinder- und Jugendparlamente und Vertretungen von Schülern und Schülerinnen sind einzubeziehen. Insgesamt ist die Kinder- und Jugendbeteiligung zu stärken. Je nach Komplexität des Beteiligungsgegenstands ist im Vorfeld die Sinnhaftigkeit der jeweiligen Kinder- und Jugendbeteiligung zu hinterfragen und methodisch entsprechend zu gestalten. Neue Erkenntnisse aus der Umsetzung des Jugendfördergesetztes werden zukünftig in die Fortschreibung der Leitlinien für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung einfließen.