Zum Inhalt springen

Die Torstraße - lärmintensive Verkehrsader in Mitte

Lärmaktionsplan Berlin 2018-2023 gesamt Straßenlärm

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meinem Beitrag möchte ich die Aufmerksamkeit auf die Torstraße (Bezirk Mitte) lenken, die in den letzten Jahren einen enormen Zuwachs an Verkehr verzeichnet hat und aufgrund der damit einhergehenden, deutlich gestiegenen Lärmbelastung im Maßnahmepaket des neu aufgelegten Lärmaktionsplanes unbedingt Berücksichtigung finden muss.

 

Der Ist-Zustand in der Torstraße lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Ausnahme einiger Gebäude im Bereich des Rosenthaler Platzes und des Rosa-Luxemburg-Platzes haben wir es überwiegend mit einer straßenbegleitenden Wohnbebauung (teils mit Geschäften im Erdgeschoss) zu tun, die als schutzbedürftig einzustufen sind. Die Straße selbst ist in jede Richtung durchgängig zweispurig befahrbar. Hinzu kommen beidseitig vorhandene Parkplätze für Kraftfahrzeuge. Vom Rosenthaler Platz in Richtung Osten wird zusätzlich eine Tramstrecke (M8) auf der Torstraße geführt, die ebenfalls eine Lärmbelastung darstellt. Östlich des Rosa-Luxemburg-Platzes weitet sich die Straße auf der südlichen Fahrbahn auf drei Fahrspuren aus, wobei die Parkplätze auf dem Gehweg untergebracht werden. Die Torstraße mündet in östlicher Richtung schließlich in die völlig überdimensionierte Mollstraße.

Im gesamtstädtischen Straßennetz dient die Torstraße in erster Linie als Durchgangsstraße für Verkehre zwischen dem Osten und dem Westen bzw. Norden der Stadt. Wir haben es demnach mit einem erheblichen Verkehr zu tun, der tagsüber regelmäßig für Stausituationen und Dauerlärm sorgt. Für Rettungswagen oder Polizei ist kein Durchkommen möglich, sodass die Sirenen anhaltend in der Torstraße hörbar sind und leider ebenfalls eine Lärmbelästigung darstellen.

 

Aus Rücksicht gegenüber den direkten Anwohnern hat man vor einiger Zeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von 22 Uhr bis 6 Uhr angeordnet, um während der Nachtruhe die Lärmbelastung zu reduzieren. Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans schreibt unter Punkt 2.2.2. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten: „Insgesamt hat sich die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit als effektive Maßnahme zur Minderung verkehrsverursachten Lärms erwiesen.“

In Bezug auf die Situation in der Torstraße muss der Wahrheitsgehalt dieser Aussage kritisch hinterfragt werden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird durch die Autofahrer mehrheitlich missachtet. Während der Nachtzeit tritt vielmehr ein gegenteiliger Effekt ein: aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens wird überwiegend auf 60-70 km/h beschleunigt. Eine Lärmerhöhung ist die Folge. Polizeiliche Verkehrskontrollen hat es in der Torstraße in den letzten Jahren diesbezüglich nicht gegeben. Die Anordnung der genannten 30 km/h ist damit eindeutig ohne positive Folgen in Sinne einer geringeren Lärmbelastung geblieben.

Da in der Torstraße die Feinstaubbelastungen über den festgesetzten Grenzwerten liegen, soll ab Herbst dieses Jahres die 30 km/h-Regelung in der gesamten Straße auch während der Tageszeit gelten. Doch auch nach dieser verkehrsrechtlichen Anpassung müssen verstärkt Kontrollen stattfinden, denn mit großer Gewissheit werden weiterhin vor allem während der Nachtzeit zahlreiche Geschwindigkeitsüberschreitungen auftreten.

 

Meines Erachtens scheint insbesondere der Punkt 5.2.3. Straßenraumgestaltung im aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans wegweisend für die Torstraße zu sein. Die dort beschriebene Umgestaltung von Straßenräumen führt zu einer deutlichen Reduzierung von Verkehrsströmen und damit zu einer nicht zu unterschätzenden Lärmminderung. Gleichzeitig kann die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Torstraße, die aktuell eher einer Verkehrsschneise gleicht, erheblich gesteigert werden.

Mittelfristig sollte die Torstraße nur noch eine Fahrspur für Autos je Richtung aufweisen. Gleichzeitig können auf den gewonnenen Flächen geschützte Radverkehrsanlagen für Fahrräder, Elektroroller und andere umweltschonende und leise Verkehrsmittel eingerichtet werden. Das vorrangige Ziel sollte dabei sein, den MIV-Durchgangsverkehr um ein Vielfaches zu reduzieren, um so den Verkehrslärm mindern zu können. Ich halte daher eine Machbarkeitsstudie für ein adäquates Mittel, um Handlungsspielräume auszuloten und die öffentlich viel beschworene Verkehrswende auch in der Torstraße endlich anzustoßen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

RianMa bearbeitet am
Referenznr.: 2019-05044

Kommentare