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Gastronomie zu Lärmreduzierung anhalten durch Verwaltung

Kapitel 2: Was bisher erreicht wurde - Umsetzung der Lärmaktionspläne 2008 und 2013 Straßenlärm

Für uns ist die Lärmbelästigung durch die Gastronomie besonders schlim. Mitten im Wohngebiet wird draußen bis in die Morgenstunden gesoffen und krakelt.

Wenn man sich dann durch den behördlichen Dschungel telefoniert, wird klar, dass das Gewerbeaufsichtsam und Owi nicht ihre rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen, sondern die Bürger alleine lassen. Dabei zahlen wir in dieser Stadt auch Steuern. Es sind Auskübfte der reinen Abwehr, wenn auch vertändnisvoll formuliert. 

Fazit: Das Gewerbeaufsichtsam prüft eigentlich nur, ob der Gastronom finanziell zuverlässig ist. Dabei ist Zuverlässigkeit eigentlich auch, ob ein Gastronom bestehende Gesetze wie Nachtruhe einhält.

Das Amt für Ordnungswidrikeiten sagt, man soll die Polizei holen und Anzeige erstatten. Wer das tut, weiß, was das heißt. Man ruft 23:30 an, vielleicht kommt die Polizei 0:30. a) Solange muss als Anwohner warten, dabei hat man am nächsten Tag einen Arbeitstag und will ja nur schlafen. b) Da betrunkene Schreierei keine konstante Immission ist, düst die Polizei ab nach einer kurzen Amahnung. c) Es sei denn, man wartet draußen im Schlafanzug und drängt auf eine Anzeige. Für die Polizei ist das lästiger Papierkram, sie hat in der Tat Wichtigeres zu tun. d) Wenn man Anzeige erstattet, ist dem Gastronom der Name bekannt. Und das ist in dieser Stadt ein Risiko. Da sind schlimme Leute dabei, auch wenn sie pünktlich Steuer zahlen. Man wird auch beschimpft und drangsaliert. Daraus folgende Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft sofort wg fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt. e) Man kann natürlich auch ein Lärmprotokoll führen. Statt zu schlafen, muss man wochenlang akribisch gerichstfest notieren, wie lange der Lärm dauert. Dann kommt ein Gutachter. Aber dann sind plötzlich alle Gäste brav. f) Schlimmstenfalls führt man als Anwohner ein Gerichtsverfahren auf eigene Kosten. Leute! Und was tut die Verwaltung? Nichts. Der Steuer zahlende Bürger muss hier Vorleistung erbringen, weil das Thema Gastronomie - Nachtruhe in den Berliner Gesetzen total schwammig geregelt ist, insofern als dass keine fixen Zeiten gibt, wann es ruhig sein soll. Und noch diffuser angwendet wird.

In Berlin scheint die Verwaltung nicht ihre Handlungsmöglichkeiten zu kennen und zu nutzen.

In anderen Städten wie zB München ist man hier wesentlich fitter. Leider wie immer.

Ich wünsche mir, dass Gastronomen und ihre Gäste die Rücksicht auf die Anwohner nehmen, die im Gesetz vorgesehen ist. Und dass die Verwaltung auf die Einhaltung pocht und den Bürger nicht alleine lässt.  

Katharina-in-Berlin erstellt am
Referenznr.: 2019-05035

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