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Lärmbelästigung durch Gewerbe und Abhilfe durch Vermieter

Kapitel 2: Was bisher erreicht wurde - Umsetzung der Lärmaktionspläne 2008 und 2013 Sonstiges

Wir wohnen im Wedding im 1.OG über einem Gewerbe. Dieses betreibt Kühl- und Lüftugnsanlagen, die seit Jahren lautes Brummen und Vibrieren verursachen. Dies ist teilweise derartig stark, dass wir nicht schlafen können, weil das ganze Bett vibriert. Nachdem wir uns an den Vermieter wendeten, wurden wir nach wochenlanger Wartezeit mit einem Hinweis abgespeißt, dass man den Gewerbetreibenden kontaktiert habe. Passiert ist nichts. Die Wohnung ist mittlerweile unbewohnbar. Wir sind nun dem Mieterverein beigetreten und bereiten rechtliche Schritte vor.

In Fällen, in denen der Vermieter nicht alles erdenkliche tut, um seinen Mietern zu helfen und den gemieteten Wohnraum angemessen zu nutzen, sollte der Vermieter rechtlich belangt werden können. Die Erstattung der Miete seit Bestand des Problems ist das absolut Mindeste, was mir vorschwebt. Außerdem sollte es möglich sein, lärmverursachenden Gewerbetreibenden, die wiederholt auffällig werden, die Betriebserlaubnis zu entziehen und derartige Betriebe zu schließen.

JoOe erstellt am
Referenznr.: 2019-05011

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