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Uneinsichtige Gastronomie, hupende Autofahrer zu Nachtzeiten

Kapitel 2: Was bisher erreicht wurde - Umsetzung der Lärmaktionspläne 2008 und 2013 Straßenlärm

Tatsache ist, dass Gastronomielärm und Hupen in Wohngebieten lange, lange nach Nachtruhe üblich ist. Das ist eine unzumutbare Beeinträchtigung. On the top kommen dann die Besoffenen, die laut in die Straßen schreien. Auch der Ausschank von Alkohol nach 0:00 Uhr ist üblich.

Es passiert nichts, außer man ruft als Anwohner die Polizei. Muß das sein?

Mein Vorschlag ist es, dass Ordnungsamt und Polizei Gastronomen und laute Betrunkene auch aus eigenen Antrieb wie Gefährder ansprechen. Das Gewerbeamt muss die Eignung von Gastronomen auch rglm prüfen hinsichtlich der Nachtruhe und den Entzug androhen. Die Straßennutzungserlaubnis sollte nicht nur eine Formalie sein, sondern hinsichtlich der Voraussetzung erfüllt werden.

Da die Ordnungsämter künftig bis 0 Uhr unterwegs sein werden, sollte nicht nur wegen Falschparken, sondern auch wegen Verstoß gegen die Nachtruhe oder Ausschankverbot Bußgelder verteilt werden.

Ich verstehe nicht, dass man als Bürger aktiv werden muss, damit Gesetze, die es mit Grund gibt, erfüllt werden.

In unserer Straße gibt es drei Bars. Ein Betreiber ist verständnisvoll und achtet darauf, zieht z.B. die Markise vor. Die anderen beiden sind für Anwohnerbeschwerden nicht mal ansprechbar. Sie meinen als alteingesessene Bars außerhalb des Gesetzes zu stehen.

Auch Huperei aus nichtigen Anlässen und nach 22 Uhr, gerne auch sonntags, scheint ein gefühltes Grundrecht von Autofahrern sein. Hier müsste man mal eine Kampagne machen und aufklären, wie beeinträchtigend das ist, wie viel Kinder und Erwachsene aufwachen.

 

Katharina-in-Berlin erstellt am
Referenznr.: 2019-05010

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