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Tempo 30 für alle in der ganzen Stadt

Kapitel 2: Was bisher erreicht wurde - Umsetzung der Lärmaktionspläne 2008 und 2013

Generell sollte Tempo 30 in der ganzen Stadt gelten - und nur auf speziell ausgewiesenen Straßen darf etwas (40 km/h) schneller gefahren werden. Aber Nachts zwischen 22:00 und 6:00 immer überall Tempo 30 - außer auf den Autobahnen.

Damit hätte man viel an Schildern gespart und gleichzeitig nicht nur Lärm verhindert, sondern auch für mehr Sicherheit gesorgt und vielleicht auch weniger Schadstoffe in die Luft gepustet.

Privat PKW dürfen in der Innenstadt nur mit Sondergenehmigungen (Handwerker, Notarzt, Versorgungsfahrzeuge etc.) fahren.

Vorfahrt für die öffentlichen Verkehrsmittel mit eigenen Trassen.

Weiterer Ausbau der Fahrradstrassen. 

Tempo_30 erstellt am
Referenznr.: 2019-04863

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