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Nachtflugverbot

Kapitel 2: Was bisher erreicht wurde - Umsetzung der Lärmaktionspläne 2008 und 2013 Fluglärm

Für den Flughafen Tegel gilt ein Nachtflugverbot zwischen 23.00h-5.59h. Obwohl gem. Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin §3 der Schutz der Nachtruhe bereits um 22.00h beginnt, dürfen Flugzeuge bis 23.00h landen und starten. Darüber hinaus wird das Nachtflugverbot permanent nicht eingehalten. So stellte die Berliner Zeitung in ihrem Artikel vom 12.06.2019 fest, dass im vergangenen Jahr 10.123 Starts und Landungen zwischen 22.00h-5.59h stattfanden und damit deutlich mehr als in den Jahren zuvor. 

Zum Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheit der vom Fluglärm betroffenen Bürger ist es daher zwingend erforderlich, dass 

- Vorgaben hinsichtlich der vergebenen Slot festgeschrieben werden müssen. Planmäßige Starts und Landungen zwischen 22.00h-23.00h müssen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Bei der engen Taktung der Flugbewegungen sind Verspätungen durchaus üblich und es verbleibt anderenfalls kein Spielraum für die Einhaltung des Nachtflugverbots.

- die Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen für Starts/Landungen nach 23.00h müssen verschärft und die Einhaltung der Vorgaben überprüft werden. 

 

SabRo erstellt am
Referenznr.: 2019-04811

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