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Vorrang für Tram und Fahrrad

Alle Maßnahmen sollten vorrangig dahingehend bewertet werden, ob sie zur Erfüllung der Forderungen aus dem Berliner Mobilitätsgesetz zur Förderung des Fahrradverkehrs und ÖPNV geeignet sind und einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Daraus folgt m.E.

1. Von Straße getrenntes, separates Gleisbett: verringert Störungen, erhöht Zuverlässigkeit und Sicherheit.

2. Haltestellen als Insellösungen, vom Straßenverkehr getrennt: erhöht Sicherheit der ein- und aussteigenden Fahrgäste

3. Einspurige Straßenführung in beide Richtungen: schafft Platz für Gleisanlage und Fahrradspuren. Autoverkehr gehört reduziert!

4. Fahrradspur in beide Richtungen, Spurbreite entsprechend Mobilitätsgesetz: Fahrradverkehr fördern!

5. Rasengleise statt Schotter oder Versiegelung des Gleisbetts sowie Pflanzung von Bäumen im Gehwegsbereich: Steigerung der Attraktivität der Verkehrswege.

O.Ritter erstellt am
Referenznr.: 2019-04441

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