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Fahrstreifentrennung in der Gestaltungsorientierten Variante

Hallo,

zunächst einmal möchte ich mich bei den Organisatoren der gestrigen Infoveranstaltung für den sehr informativen Abend bedanken. Ebenfalls herzlichen Dank an die Fachplaner für ihre guten Ideen.

Um den zukünftigen Straßenbahnverkehr robust durchführen zu können, sollte meiner Meinung nach die Störmöglichkeiten des Straßenverkehrs – ab jetzt MIV genannt – begrenzt werden. Dazu zähle ich vor allem unzulässige Überholmanöver. Ich denke dabei an eine bauliche Abgrenzung der beiden Richtungen mittels Fahrbahnteiler. Ich kenne sowohl Schwellen als auch Mini-"Poller", für mich wären beide Lösungen denkbar. Hier ist ein Bild, wo beide kombiniert sind: http://www.recyclen.hu/de/produkte/vezetosin/

Die Zielsetzung ist dabei, den MIV am Überholen der Straßenbahn, die in Ihren Planungen Pulkführer sein soll, zu hindern. Ich finde, dass daran die Variante mit zwei Fahrstreifen pro Richtung krankt. Die Kapazität für den MIV wird meines Erachtens nicht großartig eingeschränkt, es wird lediglich die Möglichkeit zum "rasen" behindert. DIe Kraftfahrzeuge werden gezwungen, hinter der Straßenbahn zu bleiben, aber dank elektrischen Antriebs räumen Straßenbahnen die Haltestellenbereiche ja ziemlich zügig, so dass der MIV während des Fahrgastwechsels zwwar kurz anhalten muss, es danach aber weitergeht. Das ist denke ich ein von allen vertretbarer Kompromiss.

Die Fahrbahnteiler dürften, wenn sie als Schwelle ausgeführt werden, nicht höher als rund 10cm sein, um von Rettungswagen und Feuerwehr im Notfall überfahren werden zu können. Sie sollen auch kein echtes Hindernis für Kraftfahrzeuge sein, insbesondere da es ansonsten eine zusätzliche Unfallgefahr gäbe. Die Fahrbahnteiler sollen hauptsächlich optisch-verkehrspsychologisch der Spurführung des MIVs dienen. Dazu gehört auch ein auffälliger Warnanstrich.

Mit freundlichen Grüßen Felix Möhring

FelixM erstellt am
Referenznr.: 2019-04423

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