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Handbuch für Partizipation fortschreiben

Das Land Berlin hat bereits 2011 ein wunderbares Handbuch für Partizipation herausgebracht. Es hat den Stand des seit den 60er Jahren soziologisch stattfindenden wissenschaftlichen Diskurses sehr gut getroffen. Außerdem hat es auch die sehr wichtige Erkenntnis fixiert, dass die Arbeit der Verwaltung weg von der Linear-Struktur hin zur projektorientierten Führung umgestellt werden muss. Unter Herrn Müller als Senator war das Projektmanagement in der Verwaltung tatsächlich ein Ziel. Dieser so wichtige Prozess ist seit dem Wechsel in der Hausspitze ersatzlos abgebrochen. Warum wird eine so weit fortgeschrittene und ausgereifte Arbeitsgrundlage nicht wieder aktiviert? Warum muss das Rad neu erfunden werden? Alles, was bis jetzt mit den LLBB erreicht wurde, reicht bei weitem nicht an die Differenzierung und Praxisrelevanz des Handbuchs heran.
Rene M. Kienitz bearbeitet am
Referenznr.: 2019-04219

Rückmeldung

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bearbeitet am

Sehr geehrter Herr Kienitz,

vielen Dank für Ihren Hinweis auf das Handbuch zur Partizipation des Landes Berlin. Die Berliner Leitlinien Bürgerbeteiligung sollen nicht in Konkurrenz zum Handbuch treten, sondern sie sinnvoll ergänzen. Das Handbuch Partizipation richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung und ist als Einführung in das Thema Partizipation gedacht. Es werden grundlegende Überlegungen aufgeführt (zum Beispiel Stufen der Beteiligung, Effekte von Beteiligung etc.) und mit Beispielen aus der Praxis unterlegt. Des Weiteren werden den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern Tipps und Methoden für die Durchführung von Beteiligungsprozessen gegeben.

Die Leitlinien richten sich hingegen nicht nur an die Verwaltung, sondern auch an die Bürgerschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik. Sie benennen Rahmenbedingungen für eine qualitätsvolle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und dienen als Richtschnur bei der Ausgestaltung zukünftiger Beteiligungsprozesse und -veranstaltungen. Dafür umfassen sie allgemeingültige Grundsätze, wie zum Beispiel die frühzeitige Bereitstellung von Informationen oder die Transparenz von Planungen und Beteiligungsprozessen, die unabhängig von der gewählten Beteiligungsmethode oder einem konkreten Beteiligungsprozess die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Beteiligung bilden sollen. Zusätzlich enthalten sie fünf Instrumente für die Umsetzung der Grundsätze, die bisher in Berlin auf Landesebene nicht existieren und auch im Handbuch nicht erwähnt wurden, wie zum Beispiel die Vorhabenliste, Anlaufstellen für Beteiligung oder einen Beteiligungsbeirat.

Die Leitlinien sind deshalb als eine Ergänzung und Weiterentwicklung zum Handbuch zur Partizipation zu verstehen. Der Entwurf der Leitlinien geht in den Instrumenten über das Handbuch hinaus und schlägt mit den Grundsätzen Rahmenbedingungen vor, unter denen Beteiligung zukünftig stattfinden soll. Darüber hinaus formulieren sie auch einen politischen Anspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Arbeitsgremium

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