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Anwendungsbereich der Leitlinien

Für welche Planungen und Vorhaben sollen die zu erarbeitenden Leitlinien für die Bürgerbeteiligung später Anwendung finden? Ist dabei "Stadtentwicklung" im engeren Sinne oder umfassend zu verstehen, also z.B. einschließlich der Planung sozialer Infrastrukturen, Schulentwicklungsplanung, Liegenschaftspolitik, Entwicklung Bus-Liniennetz und ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen, Straßenbeleuchtung, WLAN oder Videoüberwachung im Öffentlichen Raum, Planung und Ausstattung von Spielplätzen, Entscheidung über Wochenmärkte, Konzeption und Standortentscheidungen für MUFs usw.usw.?

JS erstellt am
Referenznr.: 2018-00928

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