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Bauherrenvielfalt zulassen

Im Moment werden bebauungsfähige landeseigene Grundstücke ganz überwiegend den städtischen WBG zur Bebauung überlassen. Diese sind mit der Fülle und den Anforderungen nach eigenen Aussagen überlastet. Nur vereinzelt werden Grundstück noch an andere Bauherren vergeben. Um lebendige Quartiere zu erhalten und Tempo in die Entwicklung zu bringen, sollten landeseigene Grundstücke wieder stärker an andere Bauherren (Genossenschaften, Baugruppen, private Bauherren) überlassen werden. Selbstverständlich unter entsprechenden Auflagen, die eine nachhaltige Stadtentwicklung befördern.

ftacke erstellt am
Referenznr.: 2017-00522

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