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Gegen spekulationsbedingte Blockade von Baugrundstücken vorgehen

Viele Wohnungsbauvorhaben, für die teils bereits vor Jahren Baugenehmigungen oder Vorbescheide erteilt wurden, sind bisher gar nicht realisiert worden. Häufig ist die Ursache dafür, dass der Antragsteller gar keine ernsthafte eigene Bauabsicht hatte, sondern das Grundstück mit Baurecht und möglichst hoher Gewinnspanne weiterveräußern wollte und dies im Zuge der Immonilienspekulation inzwischen vielleicht sogar mehrfach geschehen ist, wärend das für den Wohnungsbau i.d.R gut geeignete und dringend benötigte Grundstück weiter brach liegt. Dagegen sollte künftig in Abstimmung zwischen Bezirken und Senat systematisch und konsequent vorgegangen werden, indem z.B. Baugebote ausgesprochen und ggf. nachfolgende Grundstücksübernahmen vorbereitet werden oder indem Baugenehmigungen - insbesondere mit Befreiungen, auf die kein Rechtsansproch bestanden hätte - nicht verlängert werden, zumindest sofern der bevorstehende Baubeginn nicht zweifelsfrei glaubhaft gemacht werden kann. Wo größere Areale längere Zeit von spekulationsbedingten Blockaden betroffen sind, sollten auch B-Planverfahren erwogen werden mit dem Ziel, den Wohnungsbau bedarfsgerecht (z.B. Anteil förderfähiger oder für bestimmte Nutzergruppen geeigneter Wohnungen) auszugestalten, ggf. überhaupt einen bestimmten  Wohnungsanteil zu sichern und - wenn begründbar - gleich ein Vorkaufsrecht zu konstituieren.

JS erstellt am
Referenznr.: 2017-00434

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