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Invertierung der Planungskulisse: Welche Fläche eignet sich nicht zum Wohnungsbau?

Notwendig ist ein Gleichgewicht aus Bewahren und Verdichten. Zu bewahrende Flächen sollten nach klaren Kriterien und nach einer Bürgerbeteiligung (mit Argumentation, Diskussion und Entscheidung) festgelegt werden (z.B. Denkmalschautz, Naturschutz, Stadtklima, experimentelle Freiräume, Sichtbeziehungen, identitätsstiftende Stadtstrukturen, notwendige Infrastrukturräume etc.). Alle anderen Flächen, die nicht markiert wären, stünden dann zur Verdichtung frei (abzüglich weiterer planerischer Belange). Dann sollten die resultierenden Freiflächen nach Eigentümerstruktur und möglichen Investorenmodellen analysiert werden und daraus abgeleitete strategische prozessurale Handlungsschritte je Gebiet entwickelt werden - bis hin zur Umsetzung. In diesem Rahmen wäre eine Bürgerbeteiligung im Vorfeld eines planerischen Wettbewerbsverfahrens, dann ggf. die baurechtliche Festsetzung und dann die Initiierung der Umsetzung durchzuführen. Alle Flächen stünden zuerst per se dem Wohnungsbau als Potenzialflächen zur Verfügung, die nicht innerhalb des Substraktionsverfahrens durch klare Kriterien oder Beschlüssen nach Bürgerbeteiligung herausgefallen sind. Auch Flächen in der Nähe oder auf Infrastruktur- oder Gewerbe-/Industrieflächen sollten in die Betrachtung einbezogen werden, insoweit Kompensationsmöglichkeiten bei der baulichen Umsetzung bestehen.

Kaufmann erstellt am
Referenznr.: 2017-00424

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