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Verteidigung der Vielfältigkeit

Eine schwierige Frage. Die Realität in der Wohnungsrealisierung und -situation ist durch komplexe Prozesse bestimmt, die durch die unterschiedlichen und widersprüchlichen Interessen, Bedürfnisse und Möglichkeiten der verschiedenen Akteure (unterschiedliche Investierende, Nutzer*Innen, Anwohner*Innen, Stadtpolitik) geprägt sind. Das Grundproblem besteht in deren größeren oder kleineren Mismatch vor Ort. Man kann versuchen konsensorientiert oder konfliktorientiert damit umzugehen - jeder Weg bedarf aber eines schlüssigen Instrumentariums, das durchgesetzt werden kann. Von Seiten der Investierenden gibt es unterschiedliche Gruppen, die gegeneinander arbeiten: globale Finazinvestoren und Konzerne, deren Ziel die Renditemaximierung für ihre Shareholder ist - unabhängig von der konkreten Situation vor Ort. Es gibt immer weniger sonstige private Investoren und Einzelbauherren. Es gibt die kommunalen Wohnungsbaugenossenschaften und die genossenschaftlichen Initiativen und alternative Bauherrenmodelle. Ein Grundproblem ist die Marktmacht der globalen Finazinvestoren, die eine Marktbereinigung durch Preissteigerungen in einer Stadt realisieren können und am Ende - wenn nicht eine Monopol- so dennoch eine Oligopolstellung auf dem Immobilienmarkt anstreben. Bauland- und Investitionskosten sollen nur noch durch den exorbitanten globalen Fianzmarkt finanziert werden können - was gleichzeitig dann die Rendite für diese aufgeblähten Transaktionen sichert. Damit geht anderen Akteuren auf dem Immobilienmarkt die Puste aus - Folgen sind die Gentrifikation und sozialräumliche Segregation in der Stadt, sowie die Vermehrung leerstehender Anlageobjekte, die ihre Redite durch Weiterverkauf als Eigentumswohnung erwirtschaften, nicht durch Vermietung. Aus diesem Grund rentiert sich immer weniger die Investition in den Immobilienmarkt von Seiten klassischer privater Bauherren. Die Wohnungsbaugeselschaften produzieren dagegen eher Massenware nach Standradmodell Vater-Mutter-2 Kinder als 2-4Raumwohnung. Alternative Bauherrenmodelle sind von der Existenz spezifischer sozialer Milieus abhängig, denen oft die Ressourcen fehlen und Beratungsbedarf haben. Die Nutzer*Innen sind von einem Spektrum von Finanzanlegenden, Eigentumserwerbenden, Mietwohnenden, Experimentierenden mit alternativen Lebensmodellen und Menschen mit zirkulärer Migration und kurzzeitiger Nutzung (Business/Manager, Veranstaltungsteilnehmende, Tourismus, Arbeitsmigration, Geflüchtete) geprägt. Die Anwohner*Innen stehen vermehrt Veränderungen kritisch gegenüber (Angst vor Gentrifikation, Wegfall von Natur oder Parkplätzen, Steigerung des Nutzungsdrucks, Veränderung generell) und es macht sich eine zunehmende Tendenz zu einer sinkenden Kompromissfähigkeit und Radikalisierung, die eigene Position durchzusetzen, bemerkbar. Die Stadtpolitik greift diese Dynamiken häufig auf, politisiert, emotionalisiert und instrumentalisiert sie für die Politische Auseianandersetzung, jenseits der Sachfragen. Gleichzeitig gibt es das Ideal einer nutzungsgemischten, vielfältigen und belebten Stadt, zu deren Realisierung oder Schutz oft die rechtlichen Mögkeichkeiten, fehlende Marktmacht und der Konses fehlt.

Zuerst wäre also ein Katalog legitimer Interessen zu verhandeln, der eine generelle Leitschnur für Beteiligungsverfahren und Planung eines Vorhabens sein könnte. Welche Aspekte berühren das öffentliche Interesse, welche individuellen Belange wären höher zu werten. Im Idealfall wäre es wünschenswert, dass jede Parzelle von jeweils völlig anderen Investions- und Nutzungsmodellen geprägt wird - und dass Parzellen weder Nutzungs- noch Kostenmäßig sich gegenseitig beeinflussen. Die Marktdynamik der Vereinheitlichung in einem Kiez und der Machtausübung globaler Finanzinvestoren mit ihrer Marktmacht sollte wirksam unterbunden werden, indem Unterschiede in einem Kiez zu wirksam mit geeigneten Instrumenten zu schützen sind. Investorenmodelle jenseits globaler Finanzkonzerne sollten möglichst diversifiziert werden und gefördert bzw. so gestärkt werden, dass sie einen großen Anteil am Wohnungsbaubedarf realisieren können. Bestandsschutz und Milieuschutz sollte konsequent angewendet werden - insbesondere was alternative Nutzungsmodelle und experimentelle Freiräume betrifft. Eine Diversifizierung des Wohnungsangebots bei gleichzeitige Nutzungsoffenheit/Nutzungsneutralität für unterschiedliche Ansprüche (Singlewohnen, Wohnmodelle anderer Kulturkreise, generationsgerechtes Wohnen etc.) sollte Grundlage für die Planung von Neubau sein. Gleizeitig sollten unterschiedliche Ausbaustandards bis hin zu kompakten, temporären, dennoch nutzungsanspruchadäquaten Bauwerken umgesetzt werden.

Kaufmann erstellt am
Referenznr.: 2017-00423

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