Gehörlosensprechstunde im Bürgeramt
Ich schlage die Einrichtung einer Sprechstunde für gehörlose Menschen mindestens einmal pro Monat in mindestens einem der drei Bürgerämter des Bezirks vor.
Zu dieser festen Zeit sollte für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen ein*e Gebärdendolmetscher*in vor Ort sein und unterstützen.
Rückmeldung
Stellungnahme:
Abteilung Bürgerdienste, Personal, Wirtschaftsförderung, Finanzen, Sozialraumorientierte Planungskoordination und Zentrale Vergabestelle
Kostenschätzung: 20.000 Euro
Der grundsätzliche Bedarf an Bürgeramtssprechstunden mit Begleitung von Gebärdendolmetschern besteht. Bei einem Stundensatz von 85 Euro pro Stunde könnten im Rahmen der 20.000 Euro des Bürgerhaushaltes etwa 235 Stunden lang ein Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen eines Pilotprojektes könnten an einem festen Termin in einem der drei Bürgerämter, z.B. 2 Stunden lang, ein oder zwei Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Hürden ergeben sich aus der Bereitstellung von Terminen und die Beschränkung der Buchbarkeit auf den entsprechenden Personenkreis, da die Berliner Bürgerämter allzuständig und damit Termine unabhängig vom Wohnort für alle Berliner:innen (online, über die Behördennummer 115, grundsätzlich aber nicht per Mail) buchbar sind. In diesem Fall würden die Termine auch von allen anderen Berliner:innen gebucht werden können. Die vertragliche Bindung entsprechender Gebärdendolmetscher:innen zu monatlich feststehenden Zeiten ist - abhängig von der Verfügbarkeit - realisierbar. Ggf. wäre die Umsetzung dieses Vorschlags von gesamtstädtischem Interesse oder die Zusammenarbeit mit entsprechenden Vereinen bei der Terminvergabe anzustreben.