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Geschwindigkeitsbegränzung für Fahrräder auf gemeinsam genutzten Wegen

Kosten: keine Angabe Grünanlage Scharfe Lanke und viele andere Grünanlagen

In immer mehr Parkanlagen werden breitere Wege für die gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern angelegt. Eigentlich eine schöne Sache, aber leider führt dies dazu, dass diese Wege von manchen Radlern als Rennstrecke genutzt werden. Wenn ich mit meinem Hund oder auch mit Hund und Enkelkindern spazieren gehe fühle ich mich manchmal meines Lebens nicht mehr sicher, wenn von hinten auf einmal ein Radler angeschossen kommt, oft motorisiert und noch mit Lastenanhänger. Ich habe keinen Rückspiegel und kann mich nicht darauf vorbereiten. Abstand wird meist auch nicht eingehalten - wie auch, wenn ich manchmal gedankenverloren auf der Mitte des Weges entlangschländere oder die Kinder nicht immer nur geradeaus laufen. Es handelt sich hier um Parkanlagen, die der Erholung dienen. Wenn jemand schnell von A nach B kommen will, ist er hier nicht richtig. Deshalb fordere ich:

In Erholungsgebieten eine Geschwindigkeitsbegränzung für Radfahrer und die Pflicht, beim Überholen einen Mindestabstand einzuhalten.

Autofahrer müssen in Spielstraßen Schritt fahren und sollen beim Überholen eines Radlers mindestens 1,50 m Abstand halten. Autofahrer sollen auf Radler Rücksicht nehmen und der Radler sollte auf Spaziergänger Rücksicht nehmen. Vielleicht kann Spandau hier mit gutem Beispiel vorangehen.

ich bin ein Berliner bearbeitet am
Referenznr.: 2022-15013

Rückmeldung

Status

wird nicht umgesetzt
Bezirksamt Spandau erstellt am

Positive Bewertungen: 2

Negative Bewertungen: 1

Ergebnis der Prüfung

Keine Umsetzung des Vorschlags durch das Bezirksamt Spandau

Begründung

Die Zuständigkeit konnte weder auf Bezirks- noch auf Landesebene ermittelt werden. Auf Gehwegen, auf denen das Radfahren gestattet ist, gilt bereits jetzt Schrittgeschwindigkeit. Sofern in entsprechenden Bereichen „Radfahren erlaubt - Fußgänger haben Vorrang“ angeordnet wurde liegt ein Überwachungsdefizit vor. Hier könnten Verstöße bereits jetzt geahndet werden.  Darüber hinaus müssten entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden.

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