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Teilnahme des Bezirks am Berlinweiten Arbeitskreis Vorkaufsrecht

20.000€ Berlin Treptow-Köpenick

Die Wohnungspolitik schützt immer weniger vor Verdrängung von Bürgern, durch Immobilienkäufe ausländischer Investoren oder börsennotierter Immoblien-Investments.

Zitat:

Senatsfinanzverwaltung: „Es sind genügend Mittel vorhanden“

Reserviert äußerte sich auch die Senatsverwaltung für Finanzen gegenüber der Berliner Morgenpost: Die Forderung nach einem Fonds erwecke den Eindruck, als seien die gegenwärtigen Mittel nicht ausreichend, erklärte Sprecherin Eva Henkel. „Das ist aber nicht der Fall. Es sind genügend Mittel für die Ausübung des Vorkaufsrechts eingestellt, die noch lange nicht ausgeschöpft sind.“ Inwiefern sich der Senat auf die Forderungen der Bezirke einlässt, bleibt also ungewiss. (Quelle: https://www.berlinboxx.de/arbeitskreis-vorkaufsrecht-bezirke-sollen-voneinander-lernen/)

Stellen müssen geschaffen werden (auch für mehr Millieuschutz) zu angemessener Bezahlung.

Intelligente Baupolitik muss vor Neuversiegelung von Flächen schützen.

 

 

Paula Puste bearbeitet am
Referenznr.: 2019-04193

Rückmeldung

Status

wird umgesetzt
Bezirksamt Treptow-Köpenick bearbeitet am

Das BA T-K nimmt an einem berlinweiten Arbeitskreis zum Thema Vorkaufsrecht, der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung organisiert wird und an der Arbeitsgruppe soziale Erhaltungsgebiete der Bezirke teil. An dem vertiefenden Arbeitskreis der am stärksten betroffenen Bezirke zum Vorkaufsrecht nimmt der Bezirk Treptow-Köpenick nicht teil. Die Ergebnisse dieses Arbeitskreises werden allen anderen Bezirken zur Kenntnis gebracht. Aus diesem Grund ist es weder inhaltlich sinnvoll noch personell leistbar, an dieser speziellen Abstimmungsrunde teilzunehmen.

Auch aus Sicht des BA TK fehlt es an finanziellen und personellen Rahmenbedingungen sowie an geeigneten Instrumenten, angemessen steuernd in die gegenwärtig investorengetriebene Stadtentwicklung Berlins einzugreifen. Zwar nicht ausschließlich aber vor allem auf Bezirksebene. Das fängt bei der personellen Ausstattung der Bezirke und der Vergütung der Dienstkräfte sowie ausreichend Büroarbeitsplätzen in den Rathäusern an. Das betrifft weiterhin organisatorische Fragen der Zusammenarbeit innerhalb des Landes Berlin.  Und letztlich eben auch bundesrechtliche Vorschriften. Das Instrument der Liegenschaftspolitik (als Instrument zur privatrechtlichen Steuerung über Bedingungen in Kaufverträgen) greift mangels Grundstücksverfügbarkeit kaum. Milieuschutzsatzungen werden als Vehikel aufgestellt, um lokal Mieter und Mieterinnen vor den Folgen von Modernisierungen zu schützen. Andererseits ist gerade die energetische Sanierung des Wohngebäudebestands ein wichtiges Ziel der bundesdeutschen Klimaschutzpolitik. Das Bezirksamt und der Runde Tisch Milieuschutz teilen die Auffassung, dass es sich hierbei um das falsche Instrument für eine sinnvolle Mietenpolitik handelt. Daher danken wir sehr für Ihren Vorschlag.

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