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Hilfestellung zur Übersichtskarte der Bebauungspläne

Mit einem Bebauungsplan wird festgesetzt, welche baulichen Nutzungen von allen Grundstücken, die in seinem Geltungsbereich liegen, möglich sind. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens werden die Fachbehörden und die Bürgerinnen und Bürger beteiligt, damit sie Anregungen und Hinweise bei der Erarbeitung der Planinhalte geben können.

Abschließend werden Bebauungspläne durch die zuständige Verwaltung (Parlament) beschlossen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

In Berlin liegt die Entscheidung (Planungshoheit), ob ein Bebauungsplan aufgestellt wird, zunächst bei den Bezirken. In Einzelfällen kann auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen Bebauungsplan aufstellen, beispielsweise wenn es um Gebiete von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung geht (§ 9 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch, AGBauGB).

Ein Bebauungsplan enthält in der Regel neben einer Planzeichnung mit Legende auch ergänzende textliche Regelungen. Zu jedem Plan gehört eine Begründung, in der der Bezirk bzw. der Senat seine städtebaulichen Ziele und Entscheidungen erläutert. Darüber hinaus müssen die Umweltauswirkungen der Planungen darlegen werden.

Jeder Bebauungsplan ist durch einen farbigen Punkt gekennzeichnet. Damit die Karte bei der großen Anzahl an Bebauungsplänen übersichtlich bleibt, werden die Punkte je nach Zoomstufe in blauen Kreisen (Clustern) zusammengefasst. Die Zahl innerhalb des blauen Kreises zeigt die Anzahl der in diesem Bereich liegenden Bebauungspläne.

Durch Klick auf die Karte oder über die Zoom-Funktion (+/-) teilen sich die blauen Kreise auf und die einzelnen Punkte für die Bebauungspläne werden sichtbar.

Alternativ können Sie nach Straßennamen suchen oder die Nummer des Bebauungsplans eingeben, sofern diese bekannt ist.

Beim Klick auf einen Punkt erhalten Sie in einem Infokasten Kurzinformationen zum Bebauungsplanverfahrens wie Nummer, Status, Daten oder Links zu Kartenmaterial.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (orange): Bebauungspläne werden bereits dann veröffentlicht, wenn es noch um die Ausgestaltung des Grobkonzeptes geht. Sofern es unterschiedliche Lösungen zum Erreichen der Ziele gibt, werden Alternativen aufgezeigt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit kann in dieser Phase über verschiedene Formate wie Veranstaltungen, Ausstellungen oder per Online-Formular erfolgen. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die Planung unterrichtet und kann sich zu den Inhalten äußern.

Öffentliche Auslegung (grün): Nach Konkretisierung der Planung wird der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt und parallel im Internet veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger können in diesem Rahmen ihre Stellungnahmen abgeben.

Im Verfahren (blau): Diese Bebauungspläne werden derzeit durch die zuständige Verwaltung bearbeitet. Die Beteiligung der Bürger*innen kann bereits erfolgt sein oder steht noch aus.

Festgesetzt (rot): Bebauungspläne mit einem roten Punkt sind festgesetzt, das heißt, sie wurden vom Parlament (Bezirksverordnetenversammlung oder Berliner Abgeordnetenhaus) beschlossen und sind somit rechtskräftig.

Während der Beteiligungsphasen werden die Bebauungspläne vor Ort als Druckversion ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Sie können Ihre Stellungnahme über ein Online-Formular, per Mail oder per Post einreichen. Alle derzeit laufenden Beteiligungsmöglichkeiten für Bebauungspläne finden Sie in der Projektübersicht auf mein.berlin.de in der Kategorie Stadtentwicklung.