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2. Protokollwesen und Organisation

2.1. Protokolle

  • Per Meinungsbild wird bestätigt: Die Protokolle werden ab sofort vor der nächsten Sitzung als „unabgestimmt“ auf die Website gestellt und können parallel online kommentiert werden.

  • Die Protokolle werden im Infopavillon aufgehängt inkl. der Agenda für die kommende Sitzung. Die Hängung übernimmt Grün Berlin.

  • 7. Protokoll vom September 2017: das geänderte Protokoll wird nachgereicht.

  • 8. Protokoll vom Oktober 2017: Anmerkungen siehe überarbeitetes Protokoll. Beigefügt zum 8. Protokoll ist eine Ergänzung zu den baulichen Anlagen als juristische Stellungnahme von SenUVK.

2.2. Organisation

Verträge

Veröffentlichung von Verträgen ist als Stellungnahme erarbeitet und gerade in der Abstimmung in der politischen Spitze.

Ehrenamtspauschale – Sitzungsgeld

Die Ehrenamtspauschale ist hausintern abgewickelt worden. Die Pauschale ist noch nicht auf den Konten eingetroffen. Die Geschäftsstelle klärt den Vorgang. Aus der Bürgerschaft wird vermittelt, dass es als mangelnde Wertschätzung gar „Unverschämtheit“ angesehen wird, dass die Ehrenamtspauschale erst so spät ausgezahlt wird.

  • Die Feldkoordination wird künftig im halbjährlichen Duktus überwiesen.

Genehmigungspraxis nach ThF-Gesetz (Rückblick auf TWS 12.10.2017)

Es wird festgestellt, dass es zur Themenwerkstatt (TWS) zu o.g. Thema kein Protokoll gäbe.

  • Die Feldkoordinator*innen schicken diese Woche ihre Mitschriften an Frau Renker. In Abstimmung mit Frau Bischoff und Frau Mangold-Zatti, die beim Termin anwesend waren, wird es basierend darauf eine Zusammenfassung, aber kein Protokoll geben.

Herrn Decruppe fehlte in der TWS der konkrete Praxisbezug sowie der Anwendungs-bezug des Nachtrages zu den „baulichen Anlagen“ im Protokoll der 9. Sitzung der Feldkoordination. Kritisch gesehen wird auch, dass Genehmigungen nicht frühzeitig in der Feldkoordination bekannt seien und dass eine frühzeitige Beteiligung deshalb nicht möglich sei. Der Titel des Papiers von Frau Bischoff suggeriert, dass es um „bauliche Anlagen“ handele, inhaltlich behandelt werden jedoch Veranstaltungen.

  • Der Titel wird auf Bitten der Feldkoordination geändert.

  • Im Januar 2018 wird eine weitere Veranstaltung zu „baulichen Gebäuden“ stattfinden, die auf die beiden folgenden Fragen beantwortet:

    • Was ist mit Fliegenden Bauten, die zwischen der Eröffnung des THF und des Inkrafttreten des THF-Gesetzes erstellt wurden?

    • Wie geht man mit der Fragestellung zu „Baulichen Anlagen“ um, wenn parallel der Planungsprozess zur Oderstraße läuft?

  • Hinweis des Büros Sinai: In den Darstellungen der Vorschläge des Büros ist gekennzeichnet, wenn ein Vorschlag außerhalb der Umsetzbarkeit gemäß ThF-Gesetz läge. Das Büro wünscht sich Eindeutigkeit für die weitere Planung und ein koordiniertes Vorgehen.

  • Wunsch aus der Feldkoordination: Kreative Lösungen und nicht Klassifizierung als „nicht ThF-Gesetz konform“.