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Längsparken

Diese Variante bildet die Grundlage der aktuellen Vorzugsplanung. Sie sieht eine umfassende Umgestaltung vor, bei der der Platz stärker als Freiraum für Aufenthalt, Begegnung und Bewegung entwickelt wird.

Parkraum & Verkehr

  • Stellplatzanzahl: Reduzierung auf 34 Längsparkplätze entlang des Platzes
  • Gehweganpassung: Der Gehweg wird auf 1,50 m verschmälert (statt der üblichen 2,50 m), um den wertvollen alten Baumbestand konsequent zu schützen
  • Sicherheit: Einbau von Gehweg-Vorstreckungen an der Südseite zur sicheren Querung. Barrierefreie Übergänge mit Tastmarkierungen für Sehbehinderte

Neue Freizeit- & Aufenthaltsangebote

  • Durchgehender Rundweg: Ein neu angelegter, barrierefreier Weg umschließt den gesamten Platz und verbindet alle Richtungen
  • Sitz- & Ruhezonen:
    • Nördlicher Teil: Ein großes Holzdeck als zentrales Sitzelement
    • Eigene Platzfläche für die Aufstellung von Liegebänken
  • Urban Gardening: Im südlichen Bereich sind drei unterfahrbare Hochbeete (für Rollstuhlfahrende geeignet) sowie eine Beetfläche für eine lokale Initiative vorgesehen

Einordnung

Diese Variante schafft deutlich mehr Raum für Aufenthalt, Bewegung und gemeinschaftliche Nutzung. Sie verbindet gestalterische Aufwertung mit ökologischen Verbesserungen und einer klareren räumlichen Struktur.
Im Vergleich zur Variante „Querparken“ werden zwar weniger Stellplätze angeboten, dafür entstehen jedoch höhere Aufenthaltsqualität und vielfältigere Nutzungsmöglichkeiten.

Variante_Laengsparken

Variante_Laengsparken.jpg

Variantenprüfung Längs

Variantenprüfung Variante 1

Variantenprüfung längs.png

Wegeführung

Wegeführung

Wegeführung Variante 1.png

-> Zu dem Schnitt der Varianten

 

Originalpläne der Planer/-innen:

Vorzugsvariante längs.pdf

Variantenprüfung längs.pdf

Hinweis: Die dargestellten Entwürfe basieren auf den von den Planungsbüros bereitgestellten Unterlagen. Für eine bessere Lesbarkeit und Darstellung im Rahmen der Beteiligung wurden diese grafisch vom Bezirksamt überarbeitet. Dabei kann es zu geringfügigen Abweichungen von den ursprünglichen Maßstäben kommen. Maßgeblich sind die Originalunterlagen der Planungsbüros.