Handlungsfeld: Interessen des Landes Berlin auf nationaler Ebene vertreten
Auf nationaler Ebene erfolgt die formelle Vertretung der Berliner Interessen vorrangig über das Bundesratsverfahren, das den Ländern weitreichende Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten gewährt. Zu allen wesentlichen EU-Vorlagen können im Bundesratsverfahren Stellungnahmen abgegeben oder auch eigene Länderinitiativen vorbereitet werden. Darüber hinaus erfolgt eine enge Koordinierung der Europaarbeit der Länder in der Europaministerkonferenz (EMK). Im Rahmen der EMK vertreten die Länder ihre Interessen gegenüber dem Bund und der EU und stimmen ihre europapolitischen Aktivitäten eng miteinander ab. Wesentliche Themen werden zusätzlich in den anderen Fachministerkonferenzen sowie auf der Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und der Ministerpräsidentenkonferenz-Ost (MPK-Ost), der Regionalkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder, beraten.
Die Abstimmung unter den Ländern zu bestimmten Themen stärkt die Verhandlungsposition des Landes Berlin und fördert eine gemeinsame Herangehensweise mit den anderen Ländern in bestimmten Politikbereichen. Dieses Vorgehen ermöglicht es dem Land Berlin, gemeinsame Interessen und Anliegen gegenüber der Bundesregierung und anderen Akteurinnen und Akteuren wirksam zu vertreten.
Die aktive Interessenvertretung auf nationaler Ebene erfolgt unter anderem durch strategische Themensetzung sowie durch fachliche Anträge zu Themenbereichen mit besonderer Relevanz für das Land Berlin in den entsprechenden nationalen Gremien. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert daher frühzeitige und umfassende Informationen über Landesinteressen durch die entsprechenden Fachverwaltungen und durch die Einbeziehung des Büros des Landes Berlin bei der EU.
Auch im Rahmen des Deutschen Städtetags, einer Interessenvertretung und Austauschplattform für deutsche Städte, bringt sich das Land Berlin ein und trägt dazu bei, die gemeinsamen Anliegen der Städte auf politischer Ebene anzubringen.