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Handlungsfeld: Interessen des Landes Berlin auf europäischer Ebene vertreten

Der Ausschuss der Regionen (AdR) vertritt die Interessen und Anliegen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. Der AdR fungiert als Sprachrohr für die Belange der Länder auf der EU-Ebene und ermöglicht es ihnen, ihre spezifischen Anliegen in den Entscheidungsprozess einzubringen sowie regionale Perspektiven und Best-Practices vorzustellen. Er setzt sich aus lokal und regional gewählten Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die Länder benennen für Deutschland 24 Mitglieder; davon ist ein Mitglied eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landes Berlin. 

Das Land Berlin nutzt den AdR aktiv und strategisch, um eigene Anliegen und Forderungen auf EU-Ebene zu platzieren und spezifische Debatten zu initiieren. Wichtige Instrumente für eine stärkere Interessenvertretung des Landes Berlin im AdR sind neben der Themensetzung auch die Berichterstattung durch das Berliner Mitglied sowie Redebeiträge zu zentralen Berliner Themen in den Fachkommissionen und in den Plenarsitzungen des AdR.

Daneben hat der regelmäßige und aktive Austausch mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und insbesondere den Berliner Mitgliedern wichtige Bedeutung für die Berliner Interessenvertretung. Durch regelmäßige Kontakte und Gesprächsrunden wird gegenseitig über aktuelle Diskussionen im Europäischen Parlament und geplante Landesvorhaben mit europäischer Dimension informiert und auf besondere Berliner Belange hingewiesen. Dieser Austausch erfolgt parteiübergreifend. 

Eine enge Abstimmung der deutschen Interessen erfolgt in Brüssel auch über die Arbeitskreise der Länderbüros, Austauschformate mit der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU und mit dem Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages.

Auf Grundlage des Gesetzes über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) sind die Länder in Gremien des Rates der EU und der Europäischen Kommission vertreten. Die ca. 300 Vertreterinnen und Vertreter der Landesverwaltungen in über 300 Beratungsgremien werden vom Bundesrat für jeweils drei Jahre benannt. Bundesratsbeauftragte sind für das Land Berlin von großem Interesse, da sie in der Regel einen fortwährenden Informationsfluss zu aktuellen Entscheidungen auf EU-Ebene sicherstellen. Zudem kann dadurch Einfluss auf die Wiederaufnahme von Bundesratsberatungen genommen werden. Die Bewerbung um Bundesratsmandate erfolgt unter Berücksichtigung hausinterner bzw. landesweiter thematischer Schwerpunktsetzungen. Die Anzahl der Berliner Bundesratsbeauftragten wird perspektivisch erhöht.