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Handlungsfeld: Berliner Positionen zu europäischen Vorhaben entwickeln

Damit das Land Berlin sich systematisch mit einer abgestimmten Berliner Position auf EU-Ebene einbringen kann, ist eine frühzeitige inhaltliche Auseinandersetzung mit den geplanten EU-Vorhaben und die Entwicklung einer Berliner Position von wesentlicher Bedeutung. Grundlage dafür ist die Auswertung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission durch das Büro des Landes Berlin bei der EU. Es bewertet die Vorhaben der Europäischen Kommission und gleicht sie gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen mit den politischen Schwerpunkten des Berliner Senats ab. Auf Grundlage der Auswertung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission identifizieren die Senatsverwaltungen Themen von Berliner Relevanz und erarbeiten eigene europapolitische Arbeitsprogramme.

Im Anschluss werden im Rahmen der Staatssekretärskonferenz das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sowie die jeweiligen europapolitischen Arbeitsprogramme der Senatsverwaltungen im Hinblick auf die politische Relevanz für Berlin gemeinsam priorisiert. Darüber hinaus werden unabhängig vom Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission anlassbezogen ressortübergreifende Themen und einzelner Vorhaben diskutiert und Positionierungen gemeinsam festgelegt. Dies dient als Grundlage für die Arbeit der inhaltlich betroffenen Senatsressorts u. a. für Ausschussberatungen im Abgeordnetenhaus von Berlin, im Bundesrat, den Fachministerkonferenzen, die internationale Zusammenarbeit und im Rahmen von EU-Gremien und europäischen Netzwerken. Darüber hinaus ermöglicht dies eine gezielte Beteiligung an Konsultationen, die die Europäische Kommission vor der Vorlage von Rechtsetzungsvorschlägen durchführt.