Zum Inhalt springen

3.3. Genehmigungen von Veranstaltungen und Vorhaben

Bei Veranstaltungen muss eine Nutzungserlaubnis für die Fläche erteilt werden. Diese wird bei der landeseigenen Grün Berlin GmbH beantragt, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, in deren Fachvermögen die Grundstücke stehen, als Verwalter der Fläche eingesetzt ist. Eine Überprüfung beantragter Veranstaltungen durch die Grün Berlin GmbH erfolgt anhand der „Auswahlkriterien für Veranstaltungen“, die auch die Regelungen des ThFG beinhalten. Handelt es sich um ein nach § 7 ThFG genehmigungsbedürftiges Vorhaben oder eine genehmigungsbedürftige Veranstaltung, stellt die Grün Berlin GmbH einen Antrag auf Genehmigung nach § 7 Abs. 3 ThFG bei der zuständigen Senatsverwaltung.

Wird die Genehmigung erteilt, schließt die Grün Berlin GmbH die Nutzungsvereinbarung mit dem Veranstaltenden / Vorhabentragenden ab. Erfordert die Veranstaltung/das Vorhaben Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften, sind diese selbständig vom Veranstaltenden / Vorhabentragenden einzuholen.