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Ebenso selbstverständlich müsste es möglich sein, nach der Erfüllung der Voraussetzungen, mehrmals in einem Erwerbsleben Bildungsteilzeit zu nehmen. Eine Finanzierung der Ausgaben über die Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit ist tragbar, vor dem Hintergrund arbeitsmarktpolitischer Ziele gut begründbar und systematisch möglich.