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Denkbar wäre meines Erachtens die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf eine Bildungsteilzeit für jede/n Arbeitnehmer/in. Konkret hieße das: jede/r Arbeitnehmer/in erhält nach Erfüllung einer Anwartschaftszeit (fünf Jahre Beitragszahlung wären hier eine mögliche Richtgröße) die Möglichkeit, für bis zu drei Jahre Bildungsteilzeit zu beantragen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert wird. Der Arbeitgeber zahlt entsprechend 50 Prozent des Bruttoentgelts. Die Bundesagentur für Arbeit gleicht den Einkommensverlust zu 60 bzw. 67 Prozent aus. Damit würde insgesamt ein Niveau von 80 bzw, 83,5 Prozent der früheren Nettoeinkünfte erreicht.