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Außerdem hat die Bundesanstalt für Arbeit den Rentenbeitrag des Altersteilzeiters auf 90 Prozent des Vollzeitentgelts aufgestockt. Die tarifvertragliche Ausgestaltung der Alterszeit war freigestellt. Die Tarifparteien machten von dieser Möglichkeit auch rege Gebrauch und vereinbarten die Aufstockung des Nettoentgelts über 70 Prozent hinaus und die Möglichkeit, die Altersteilzeit im Block zu nehmen.