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Ein sinnvoller Weg wäre aus meiner Sicht das Wiederaufgreifen eines bewährten Konzepts: der Altersteilzeit. Beschäftigte konnten ab dem 55. Lebensjahr ihre Arbeitszeit bei 70 Prozent ihrer bisherigen Nettobezüge halbieren. Der Arbeitgeber zahlte 50 Prozent des bisherigen Bruttoentgelts, der Restbetrag wurde von der Bundesanstalt für Arbeit beigetragen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass durch den Altersteilzeiter frei werdende Arbeitsstelle durch einen Arbeitslosen oder Berufsanfänger besetzt wurde.