Zum Inhalt springen

Jede/r Beschäftigte soll demnach einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, zweimal im Lauf des Erwerbslebens eine bis zu drei Jahre lange Auszeit vom Job für eine Weiterbildung zu nehmen. Während dieser Zeit sollen ca. 900 Euro pro Monat vom Staat als Qualifizierungsgeld gezahlt werden. Der Vorschlag korrespondiert mit Überlegungen für die Einführung eines Arbeitslosengelds Q, die der SPD-Vorsitzende Martin Schulz in den Bundestagswahlkampf eingeführt hat. Erwerbslose, die sich weiterbilden, sollen demnach Anspruch auf bis zu 48 Monate Arbeitslosengeld I haben.