Anregung zur Beteiligung
Es gibt immer wieder Vorhaben, die für die Bürgerinnen und Bürger oder für die Zukunft der Stadt besonders bedeutsam sind. Bei derartigen Projekten führt die Verwaltung in der Regel von sich aus eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch.
Bei Projekten in der Vorhabenliste, für die zunächst keine Beteiligung vorgesehen ist, können Bürger und Bürgerinnen selbst eine Beteiligung anregen. Die Anregung kann formlos oder per Antrag bei der zentralen Anlaufstelle erfolgen. Sie wird den zuständigen Senatorinnen und Senatoren vorgelegt. Wird sie abgelehnt, muss dies schriftlich begründet werden. Das gilt für Projekte des Landes und wird ähnlich auch für die Bezirke angestrebt.