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Diese "rücksichtsvolle Politikgestaltung" (Humble Government) basiert auf dem "experimentellen Governance-Ansatz" (Sabel & Zeitlin 2012). Experimentelles Regieren ist ein prozessbasierter Ansatz, bei dem Ziele und Ergebnisse in Abhängigkeit von den Iterationen und Gesprächen über das Verfahren der Politikgestaltung veränderbar sind. Der damit verbundene Prozess lässt gleichzeitig eine Umgebung entstehen, in der nachhaltig Vertrauen zwischen verschiedensten Polen aufgebaut werden kann. 

  • Rücksichtsvolle Problemlösung bedeutet, dass Regierungen anerkennen, dass sie allein nicht alle Antworten haben.
  • Rücksichtsvolle Zusammenarbeit bedeutet, dass Regierungen Menschen mit dem Mandat vertrauen, Lösungen für die Probleme zu finden, die ihnen am Herzen liegen
  • Rücksichtsvolle Entscheidungsfindung bedeutet, dass wir bereit sind, mit denen zusammenzuarbeiten, mit denen wir nicht einverstanden sind, und das Rampenlicht mit ihnen zu teilen, wenn wir erfolgreich sind.

Der Humble Governance Ansatz basiert auf der Überzeugung, gemeinsam nach einer anpassungsfähigen, respektvollen öffentlichen Verwaltung zu streben, in der eine breite Zusammenarbeit und kollektives Lernen Vertrauen schafft. 

Die aktuell laufende Phase erlaubt keine Kommentare.

Diskussion

  • Comment 44258
    Köpi

    kann man das einfacher und fassbarer formulieren? Das verstehen wirklich nur Expert:innen, die sich in solchen Prozessen auskennen. Ist viel zu wissenschaftlich.

  • Comment 44118
    CVO_Berlin

    Bei allem Respekt, aber in diesem Kapitel driftet die Strategie in wissenschaftliches Klein-Klein ab, welches keinen signifikanten Beitrag zur Realisierung darstellt. Zudem stellt sich in der Tat die Frage, wie ein solcher theoretischer Ansatz mit Veranwortlichkeiten, Zuständigkeiten und etablierten Prozessen im Berliner Verwaltungshandeln zusammenpassen soll.

  • Comment 43754
    sandrarndt

    Spannender Ansatz! Wer aber hat ein Auge auf den Regelkreis bzw. fordert die Akteur:innen auf, sich diese Grundlagen zu eigen zu machen? Also wieder die Frage nach der Zuständigkeit...

  • Comment 43753
    sandrarndt

    Redaktioneller Hinweis: Die Literaturverweise (Sabel & Zeitlin 2012 or Annala et. al. 2020) bitte mit einer Fussnote (analog zum Kapitel 1) vervollständigen oder weglassen.

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