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2. OFFENHEIT Das Tempelhofer Feld ist ein öffentlicher, nicht-kommerzieller Raum für alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Nationalität, Herkunft und sozialem Status. Ein grundsätzlich vollumfänglicher, dauerhafter und unentgeltlicher Zugang entsprechend des § 3.3.d) ThFG wird garantiert. Barrierefreiheit und eine hohe Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen sind bei allen Entwicklungsmaßnahmen zu beachten, sozialräumliche und soziale Qualitäten von Teilräumen zu fördern.