Empfehlung 7.1
Öffnung der Schulhöfe außerhalb der Schulbetriebszeiten – Mitnutzung durch Kinder und Jugendliche
- Öffnung von Schulhöfen mit geeigneter Zugangsregelung und Ausstattung für Sport und Bewegung zur außerschulischen Mitnutzung durch Kinder und Jugendliche außerhalb der Schulbetriebszeiten und in den Ferien
- Berücksichtigung schallschutztechnischer und organisatorischer Aspekte (z.B. angrenzende Wohnbebauung, Vorhandensein einer Hausmeisterwohnung auf dem Schulgelände, Ganztagsbetreuung in der Schule, andere Nutzende von Schulräumlichkeiten am Nachmittag/Abend, Zugänglichkeit von WCs)
- Kooperation und Betreuung ggf. durch Personal aus dem Vereinssport: angeleitete, niedrigschwellige Bewegungsaktivitäten, soziale Kontrolle
- Initiierung eines Pilotprojektes