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Empfehlung 7.1

Öffnung der Schulhöfe außerhalb der Schulbetriebszeiten – Mitnutzung durch Kinder und Jugendliche

  • Öffnung von Schulhöfen mit geeigneter Zugangsregelung und Ausstattung für Sport und Bewegung zur außerschulischen Mitnutzung durch Kinder und Jugendliche außerhalb der Schulbetriebszeiten und in den Ferien
  • Berücksichtigung schallschutztechnischer und organisatorischer Aspekte (z.B. angrenzende Wohnbebauung, Vorhandensein einer Hausmeisterwohnung auf dem Schulgelände, Ganztagsbetreuung in der Schule, andere Nutzende von Schulräumlichkeiten am Nachmittag/Abend, Zugänglichkeit von WCs)
  • Kooperation und Betreuung ggf. durch Personal aus dem Vereinssport: angeleitete, niedrigschwellige Bewegungsaktivitäten, soziale Kontrolle
  • Initiierung eines Pilotprojektes