Empfehlung 3.1
Ergänzung zusätzlicher kleiner Sport- und Bewegungsräume bei Sporthallenneubauten und ‑erneuerungen im Rahmen der Berliner
- Erweiterung des Raumangebotes mit kleinen, multifunktional nutzbaren Bewegungsräumen mit einer Größe von 100 bis 200 m², lichten Raumhöhe von mind. 4 m und flächenelastischem Sportboden (ggf. teilweise mit ausschließlicher Barfuß-Nutzbarkeit als Dojo-Halle für Budo-Sportformen)
- inkl. – soweit erforderlich – zusätzlicher Umkleide- und Sanitäreinheiten sowie Sportgeräteräume
- Nachfrage seitens Einrichtungen sozialer Infrastruktur, aber auch seitens der Schulen und Vereine (s. Ergebnisse der Befragungen und Schlüsselgespräche)
- generell steigende Nachfrage nach ergänzenden kleinen Bewegungsräumen im Kontext des demografischen Wandels
- Aufnahme entsprechender Bedarfe in die Bedarfsprogramme für die Schulneubauten erforderlich, dafür müssen sie in den Partizipationsverfahren im Rahmen des Schulneubaus eingebracht werden, zumal derartige Raumtypen im aktuellen Planungshandbuch Fachraum Sport nicht aufgeführt werden
- Beachtung der Anforderungen an Barrierefreiheit für eine inklusive Nutzbarkeit