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6.6 Weitere Formate der Bürger:innenbeteiligung

Es bestehen weitere Formen der Beteiligung von Bürger:innen in allen kommunalpolitischen Themen. Da dies bereits rechtlich festgeschrieben ist, sollen sie hier nur kurz erwähnt werden:

  1. Bürgerentscheide (§§ 45 bis 47b des Bezirksverwaltungsgesetzes BezVG)
  2. Unterrichtung der Einwohnerschaft (§ 41 BezVG)
  3. Einwohnerversammlung (§ 42 BezVG)
  4. Einwohnerfragestunde in der BVV (§ 43 BezVG)
  5. Einwohnerantrag (§ 44 BezVG) (s. oben)

Diese Instrumente der Mitwirkung der Einwohnerschaft auf Bezirksebene stehen allen Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zu. Dabei steht die Information über die aktuellen kommunalpolitischen Themen im Vordergrund.