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Grundlage für die Entwicklung des „Urbanen Zentrums Neu-Hohenschönhausen“ bildet das 2020 vom Bezirk in Abstimmung mit Anwohner*innen, Gewerbetreibenden sowie der vor Ort ansässigen Wohnungswirtschaft abgestimmte Nutzungsleitbild, dem folgende Prämissen zugrunde liegen:

Bedarfsorientierung: Alle Angebote müssen sich am Bedarf der ansässigen Bevölkerung orientieren.

Behutsame Entwicklung: Neue Nutzungen müssen auf den Bestand reagieren und dürfen diesen lediglich ergänzen und nicht verdrängen (Vorhandenes schützen).

Belebung: Ein Stadtteilzentrum lebt von seinen Anwohner*innen/Besucher*innen. Ein vielfältiges Angebot soll vor allem im öffentlichen Raum zu einer stärkeren Belebung des Ortes beitragen.

Nachbarschaft: Das Stadtteilzentrum soll das Quartier stärken und qualifizieren. Eine bauliche wie auch thematische Entwicklung kann nur im Kontext des Bestandes passieren.

Verknüpfungen: Bestehende Angebote des ÖPNV, aber auch des Einzelhandels sowie Kunst- und Kulturangebote müssen räumlich sichtbar verknüpft werden (Stichwort: Wegeverbindungen, Sichtachsen etc.).

Inklusion: Das Stadtteilzentrum sowie seine Angebote sollen allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Die Förderung von Inklusion und die Herstellung von Barrierefreiheit müssen daher in allen Bereichen der Entwicklung maßgebend sein.

Die bis zu 80.000 m² Geschossfläche für neue Nutzungen sollen sich wie folgt verteilen:

  • 40-60 % Wohnen
  • 10-20 % Einzelhandel/Gastronomie/Gewerbe/Dienstleistung/Tourismus
  • 10-15 % Kultur/Bildung/Verwaltung
  • 10-15 % Büro/Co-Working/Soziales/Gesundheit