Planungsrecht (B-Pläne, § 34, § 35 BauGB)
- bauliche und sonstige Vorhaben innerhalb gewachsener, überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Bereiche werden gemäß § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) beurteilt
- ausgenommen sind gewerblich geprägte sowie brachliegende Flächen, deren Nutzungsänderung durch Bebauungspläne gesteuert werden bzw. werden sollen
- Sicherung von Kleingarten- und Grünanlagen erfolgt ebenfalls über Bebauungspläne