Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]
Eine Bürgerbeteiligung kann bei allen Angelegenheiten des Bezirks durchgeführt werden, die in der Zuständigkeit des Bezirks liegen (siehe Kap.11.3).
Folgende Themen können beispielsweise Gegenstand einer Beteiligungen sein [Anmerkung: In der Leitlinie sollen in der fertigen Fassung konkrete Beispiele genannt werden]:
- Infrastrukturprojekte und Projekte von öffentlichem Interesse
- Verkehrsplanung
- Stadtentwicklung
- Kultur, Jugend und Soziales
- Planung / Schließung öffentlicher Einrichtungen
- Abgabe oder Umwidmung von Grundstücken
- Grünraum und Umwelt
- Bürgerhaushalt
- … [möglicherweise zu ergänzen]