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3.3.6.    Beteiligungsprozesse müssen für alle leicht zugänglich sein

Um unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen, ist auch die Zugänglichkeit des Beteiligungsprozesses selbst wichtig. Dieser soll daher barrierearm gestaltet werden. Dazu gehört, dass Veranstaltungen barrierearm erreichbar sind. Es wird geprüft, ob Gebärdendolmetscher*innen oder Übersetzer*innen für Veranstaltungen benötigt werden. Informationen und Dokumente müssen barrierearm gestaltet werden und voraussetzungsfrei zugänglich sein.