Zum Inhalt springen

3.3. Grundsätze der Prozessgestaltung

Beteiligungsprozesse sind je nach Thema oder Komplexität sehr unterschiedlich. Dennoch soll dieser Leitfaden übergreifende Anforderungen und Standards definieren. Zu diesen gehören:

3.3.1.    Es braucht individuelle Konzepte für jeden Prozess.

Die Verantwortung für die Erstellung eines Beteiligungskonzeptes liegt bei der für das Vorhaben zuständigen Verwaltung. Das Beteiligungskonzept umfasst neben dem zeitlichen Ablauf auch die Überlegung, welche Formate und Methoden zum Einsatz kommen sowie Zuständigkeiten und Aufgaben. Damit bietet das Beteiligungskonzept einen transparenten Überblick über den Prozess. Gleichzeitig müssen Konzepte im Laufe des Verfahrens auch angepasst werden können, wenn dies nötig wird. Werden Beteiligungsprozesse von Bürger*innen angeregt und von den zuständigen Stellen angenommen, dann wird das Beteiligungskonzept für das Verfahren in einem kooperativen Prozess aus Politik, Verwaltung und Bürgerschaft erstellt, was nicht ausschließt, dass ein partizipativ erstelltes Konzept auch in anderen Fällen möglich ist. Bedeutung und Tragweite eines Projektes sollten möglichst in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen. Konstruktive Beteiligungsprozesse benötigen einen vernünftigen Zeitrahmen in Abhängigkeit von Größe und Tragweite des Einzelvorhabens.