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3.2.4.    Die durch eine Bürger*innenbeteiligung entwickelten Vorschläge finden ihre ernsthafte Berücksichtigung in der politischen bzw. Entscheidungsfindung bei der Verwaltung

Am Ende eines jeden Beteiligungsprozesses steht die Entscheidung des Bezirkes oder der Bezirksverordnetenversammlung. Die Ideen und Hinweise der Lichtenberger*innen werden hier beratend aufgenommen und wenn möglich umgesetzt. Der Umgang mit den Ergebnissen eines Beteiligungsprozesses muss durch die Entscheidungsträger*innen transparent und verbindlich erfolgen. In dem Fall, dass Ergebnisse der Beteiligung nicht (vollständig) übernommen oder umgesetzt werden können, begründen die Entscheidungsträger*innen diese Entscheidung mündlich oder schriftlich (Protokoll). Die Lichtenberger*innen können Rückfragen zum Prozess und zu den Ergebnissen an den Bezirk und in der Bezirksverordnetenversammlung stellen.