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3.2.3.    Informationen werden verständlich aufbereitet und zur Verfügung gestellt.

Eine gemeinsame Informationsgrundlage aller Beteiligten zum Ausgangszustand (und wenn möglich auch zur Zielsetzung) des Prozesses ist die Grundlage für eine gelingende Beteiligung. Hintergrundinformationen werden daher auf verschiedenen Ebenen zur Verfügung gestellt als Text, Bild, Video, Graphik oder Audio. Es wird dabei eine verständliche Sprache verwendet. Die Bereitstellung der Informationen erfolgt niedrigschwellig. Dokumente, Bilder und Videos und weitere Medien werden barrierearm erstellt und zur Verfügung gestellt