Grün- und Freiräume
Qualifizierung der Grün- und Spielflächen
Im Bereich öffentliche Grünflächen und Spielplätze konnte die Versorgungssituation des Gebiets in den letzten Jahren deutlich verbessert werden. Nach Fertigstellung der laufenden Maßnahmen stehen hier noch die Qualifizierung des ehemaligen Urnenfriedhofs in der Rathausstraße und des Friedhofs in der Gotlindestraße sowie die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes in der Gudrunstraße/Ecke Rüdigerstraße aus.
Qualifizierung des öffentlichen Straßenraums
Der Schwerpunkt notwendiger Maßnahmen liegt für die kommenden Jahre im Bereich der Qualifizierung und Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums.
Für den Abschnitt der Frankfurter Allee soll ein einheitliches Konzept für den gesamten Straßenquerschnitt entwickelt werden, der Straßenbegleitgrün für die nördlichen und südlichen Gehwegbereiche vorsieht. Hierbei sind auch künftige verkehrstechnische Belange, wie eine mögliche Anschlussstelle an die A100 und ein Radschnellweg zu berücksichtigen.
Die Aufwertung der Alten Frankfurter Allee durch eine Neuordnung der Verkehrsflächen und eine Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes verzögert sich durch die noch nicht abgeschlossene Planung der BVG für eine Endhaltestelle der Straßenbahn in diesem Bereich. Aus diesem Grund soll hier kurzfristig eine temporäre Umgestaltung erfolgen, die diesen für den Stadtteil so wichtigen Ort aufwertet. Es ist zu prüfen, ob durch eine Neuordnung der Stellplätze die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen verbessert werden kann. Daneben soll ein Konzept für die Gestaltung mit temporärem Mobiliar entwickelt werden. Die Maßnahmen sollen ohne hohen finanziellen Aufwand realisiert und problemlos wieder zurückgebaut werden können. Schließlich soll ein dauerhafter Standort für weitere Fahrradabstellanlagen im Bereich des U-Bahnhofs Lichtenberg ermittelt werden.
Für die Gudrunstraße gilt ebenfalls, dass sich eine Umgestaltung durch die noch nicht abgeschlossene Planung der BVG verzögert. Deshalb soll für diesen Bereich – unter Berücksichtigung der BVG Planung - ein schrittweise umsetzbares Gestaltungskonzept mit einer Neuordnung der Verkehrsflächen, einer Qualifizierung und Hervorhebung der Blockecken sowie der Anlage einer Aussichtsplattform für ein „Trainspotting“ entwickelt werden. In dem Gestaltungskonzept sind der Bereich vor dem Kitaneubau an der Ecke Kriemhildstraße sowie die Bedeutung der Gudrunstraße als Zugang zum Zentralfriedhof besonders zu berücksichtigen. Die Neugestaltung des Vorplatzes zum Zentralfriedhof soll in einem gesonderten Gutachter*innenverfahren entwickelt werden.
Die Rutnikstraße und die Gotlindestraße sollen als Teil einer Grünverbindung zwischen dem Stadtpark Lichtenberg und dem Landschaftspark Herzberge qualifiziert werden. Hierfür ist ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das eine Neuordnung der Verkehrsflächen samt Querungsmöglichkeiten, sowie eine Neugestaltung mit Pflanzflächen, Sitzmöbeln und Bewegungsangeboten einbezieht. Der Abschnitt der Ruschestraße zwischen Rutnikstraße und Gotlindestraße soll als grünes Verbindungsgelenk ausgestaltet werden.
Auf dem Garagengrundstück Gotlinde-/ Ecke Dietlindestraße im Eigentum der HOWOGE und auf dem bezirkseigenen Grundstück nordöstlich der Schule auf dem lichten Berg in der Atzpodienstraße sollte geprüft werden, ob sich hier generationsübergreifende urban gardening Projekte für die Nachbarschaft oder ein Interkultureller Garten entwickeln lassen.
Die zukünftige Freiraumgestaltung auf dem Campus für Demokratie soll die Verwirklichung des Campus-Gedanken unterstützen und Freiflächen so gestalten, dass sie die geschichtlichen Spuren bewahren bzw. zeigen. Es muss die Möglichkeit für Veranstaltungen, die den Campus-Gedanken mittragen, geschaffen werden. Zugänge und Durchwegungen des Blockinnenbereiches sollen dauerhaft, sicher, barrierefrei, attraktiv und besser wahrnehmbar gestaltet werden. Zusätzlich sind ökologische Aspekte durch Entsiegelung bzw. ökologischen Aufwertungen zu verfolgen.
Im Rahmen von Maßnahmen zur Straßenunterhaltung sind gebietsweit weiterhin die Vergrößerung von Baumscheiben, die Ergänzung von Straßenbäumen und die Qualifizierung des Straßenbegleitgrüns fortzuführen. Dies gilt auch für die Ausstattung mit Sitzmöglichkeiten sowie die Ausstattung mit Abfallbehältern und mit Tütenspendern für Hundekot.
Qualifizierung privater Freiflächen
Um ein möglichst vielfältiges und umfangreiches Spielangebot im Gebiet zu erhalten, sollten zusätzlich private Grundstückseigentümer*innen angeregt werden, vorhandene Spielangebote auf ihren Freiflächen zu ergänzen oder neu anzulegen und öffentlich zugänglich zu machen. Weiterhin sollten insbesondere im dicht bebauten südöstlichen Bereich des Gebiets, private Eigentümer*innen dazu angeregt werden, die Freiflächen zu entsiegeln. Neben der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes wird dadurch auch die Aufenthaltsqualität erheblich gesteigert. Weiterhin sollten im Bestand und bei Neubau Möglichkeiten für Fassaden- und Dachbegrünungen geprüft werden.
„Grünes Netz Nord“
Das im ISEK 2014 vorgeschlagene „Grüne Netz Nord“ sollte vorhandene und neue „Qualitäten“ im Gebiet verbinden und fußläufig in einer Art „Spazier-Parcours“ erfahrbar machen. Besonderer Be-standteil des „Grünen Netzes“ sollte das „Grüne Band“ als direkte Verbindung zwischen dem Stadtpark Lichtenberg und dem Landschaftspark Herzberge über die Rutnikstraße und die Gotlin-destraße sein.
Weitere Grünverbindungen sollten „gezielt schöne, interessante und nützliche Orte im Gebiet für Fußgänger[*innen]“ vernetzen, wobei diese Verbindungen sowohl im öffentlichen Straßenraum wie auch entlang privater Innenhöfe erfolgen sollte.
Das „Grüne Band“ ist im Flächennutzungsplan dargestellt und soll weiterhin durch Umgestaltung der Rutnikstraße und der Gotlindestraße mit einer Verbindung über die Ruschestraße verfolgt werden.
Auch die Ergänzung und Qualifizierung von Straßenbegleitgrün durch Baumpflanzungen und – wo sinnvoll – die Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen sollte weiterverfolgt werden. Dies sollte sich jedoch nicht nur auf die für das „Grüne Netz“ ausgewählten Straßenabschnitte beschränken.
Die Öffnung von privaten Innenhöfen und Wegeverbindungen scheitert dagegen bisher an der fehlenden Bereitschaft der Grundstückseigentümer*innen. Aus diesem Grund kann das „Grüne Netz“ als Gesamtkonzept in der ursprünglich geplanten Form nicht umgesetzt werden.
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